- Mehrarbeitsvergütung
- Vergütung für die über die gesetzliche (tarifliche) Arbeitszeit hinaus geleistete Arbeit (⇡ Arbeitszeit). Mehrarbeit ist grundsätzlich mindestens mit dem üblichen Entgelt zu vergüten. Mehrarbeitszuschläge sind im Arbeitszeitgesetz nicht mehr gesetzlich geregelt, meist aber in Tarifverträgen. Soweit keine tarifliche oder einzelvertragliche Regelung besteht, ist i.Allg. ein Zuschlag von 25 Prozent als angemessen anzusehen. Von der M. ist zu unterscheiden die Überstundenvergütung.- Steuerliche Behandlung: ⇡ Mehrarbeitszuschlag.
Lexikon der Economics. 2013.